Leistungskomplexe statt Einzelverrichtungen
Die ambulante Pflege rechnet nicht einzelne Handgriffe ab, sondern Leistungskomplexe. Jeder Komplex fasst eine Gruppe von Verrichtungen zusammen und trägt eine Punktzahl, die seinen Aufwand im Verhältnis zu den anderen ausdrückt. Der Rechnungsbetrag ist Punktzahl mal Punktwert. Beides – Katalog und Punktwert – ist Vertragsrecht der Länder und unterscheidet sich deshalb von Bundesland zu Bundesland, teils auch zwischen den Kassenverbänden.
DIAS hält deshalb keinen bundesweiten Einheitskatalog vor, sondern die Kataloge der Länder: derzeit 256 aktive Leistungskomplexe in 16 Bundesländern. Der für Ihren Dienst gültige Punktwert kommt aus Ihrer Vergütungsvereinbarung und wird im System hinterlegt – nicht geschätzt und nicht aus einer anderen Region übernommen.
Vom Einsatz zum Leistungskomplex
Der entscheidende Schritt zwischen Dokumentation und Rechnung ist die Zuordnung: welcher dokumentierte Einsatz gehört zu welchem Leistungskomplex. DIAS bietet dafür drei Wege, die sich ergänzen:
- Einzeln – ein Einsatz wird von Hand einem Komplex zugeordnet, mit Mengenangabe.
- Sammelzuordnung – alle Einsätze eines Zeitraums oder einer Kategorie auf einmal, jeweils mit Probelauf: Sie sehen erst, was passieren würde, und entscheiden dann.
- Regeln – eine Regel verknüpft eine Einsatzkategorie dauerhaft mit einem Leistungskomplex. Neue Einsätze werden beim Anlegen automatisch zugeordnet, jede Zuordnung wird protokolliert und bleibt nachvollziehbar.
Was nicht abrechenbar ist, bleibt bewusst ohne Zuordnung. Behandlungspflege nach SGB V zum Beispiel gehört nicht in die Abrechnung nach SGB XI – das System ordnet sie deshalb nicht automatisch zu, sondern lässt sie offen.
Leistungsnachweis
Aus den zugeordneten Einsätzen entsteht der Leistungsnachweis: eine Aufstellung je Patient und Abrechnungszeitraum mit Datum, Leistungskomplex, Menge und Punktsumme. Er lässt sich als PDF ausgeben und ist damit vorlagefähig gegenüber der Pflegekasse. Fehlt etwas – ein Zeitraum ohne Einsätze, ein Einsatz ohne Zuordnung –, weist der Bericht das aus, statt es stillschweigend wegzulassen.
Ausgabe und Weitergabe
Für die Weitergabe an den Abrechnungsdienstleister erzeugt DIAS die Abrechnungsdaten als Datei: als PDF für die Akte, als XML und im DALE-UV-Satzaufbau. Die Übermittlung an die Kassen selbst übernimmt Ihr Abrechnungsdienstleister – das System erzeugt die Daten, es verschickt sie nicht.
Die Beträge der Pflegeversicherung
Für die Beratung von Angehörigen sind die Leistungsbeträge im System hinterlegt und werden bei jeder Anpassung nachgeführt. Stand 2025 je Monat:
- Pflegesachleistung (§ 36): Pflegegrad 2 796 €, Pflegegrad 3 1.497 €, Pflegegrad 4 1.859 €, Pflegegrad 5 2.299 €
- Pflegegeld (§ 37): Pflegegrad 2 347 €, Pflegegrad 3 599 €, Pflegegrad 4 800 €, Pflegegrad 5 990 €
- Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € in allen Pflegegraden 1 bis 5
In Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung; der Entlastungsbetrag steht auch dort zu.
Kennnummern
Für die Abrechnung braucht ein Pflegedienst das Institutionskennzeichen nach § 293 SGB V und seine Pflegedienstnummer aus dem Versorgungsvertrag. Beides wird je Firma hinterlegt und erscheint auf den erzeugten Unterlagen.
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