Alltagsbegleiter und Seniorenbegleiter gesucht – flexibel im Minijob bis 603 € oder regelmäßig mit Aktivrente. Ohne Pflegeausbildung.
Viele Menschen im Ruhestand möchten gebraucht werden – nicht in Vollzeit, sondern ein, zwei Vormittage in der Woche. Gleichzeitig fehlt Pflegebedürftigen und ihren Familien vor allem eines: Zeit und Begleitung. Für einen Spaziergang, den Einkauf, den Weg zum Arzt oder einfach ein gutes Gespräch braucht es keine Pflegefachkraft.
Als Pflegebegleiter oder Alltagsbegleiter unterstützen Sie Menschen in Ihrer Nähe – so viel Sie möchten. Der Treffpunkt von care-attendant bringt Sie mit Familien und Pflegediensten zusammen. Sie müssen keine Pflegefachkraft sein, um einem Menschen Zeit zu schenken.
Tippen oder mit der Maus darüberfahren – die Kachel dreht sich und zeigt, was dazugehört.
Zeit für ein gutes Gespräch
Zuhören, erzählen, gemeinsam Kaffee trinken – gegen Einsamkeit hilft vor allem Gesellschaft.
Zeitung, Buch oder Briefe
Wenn die Augen nachlassen, bleibt die Freude am Lesen – mit einer Stimme, die vorliest.
Bescheide und Verträge erklären Sie nicht rechtlich – Sie lesen vor und notieren Fragen für die Familie.
Spielen, basteln, Musik
Gemeinsame Hobbys bringen Freude und Struktur in den Tag.
Geist und Körper in Schwung halten
Gezielte Anregung für Menschen mit Demenz oder wenig Antrieb – mit Geduld und nach Absprache.
Frische Luft, sicher unterwegs
Bewegung im Freien tut gut – mit jemandem an der Seite, der auf Tempo und Wege achtet.
Heben und Umsetzen, etwa ins Auto, übernehmen Pflegekräfte oder Angehörige.
Gemeinsam statt allein
Selbst aussuchen, was in den Korb kommt – das erhält Selbstständigkeit.
Geld bleibt nachvollziehbar: Kassenbon aufheben und die Ausgabe in der App notieren.
Nicht allein im Wartezimmer
Begleiten, warten, mithören – damit von dem Termin nichts verloren geht.
Medizinische Entscheidungen trifft die betreute Person selbst oder ihre rechtliche Vertretung.
Bürgerbüro, Bank, Post
Wege, die allein schwerfallen – gemeinsam ist es leichter.
Keine Rechtsberatung und keine Vollmachten – unterschreiben tut die betreute Person selbst.
Rezepte einlösen, abholen
Den Weg zur Apotheke übernehmen oder gemeinsam gehen.
Medikamente stellen oder geben ist Aufgabe von Pflegekräften.
Dabei sein statt zu Hause bleiben
Konzert, Gottesdienst, Seniorentreff – Teilhabe hält lebendig.
Kleine Handgriffe, große Hilfe
Was im Alltag mühsam geworden ist, geht zu zweit leichter.
Hilfe beim Waschen oder Anziehen ist Körperpflege – sie gehört nicht dazu.
Nichts mehr vergessen
Ein freundlicher Anruf oder ein Zettel am Kühlschrank gibt Sicherheit.
An Medikamente erinnern ja – stellen oder geben nein.
Leichte Arbeiten im Haushalt
Ein gedeckter Tisch und etwas Ordnung tun gut – Hand in Hand mit der betreuten Person.
Grundreinigung und schwere Arbeiten sind nicht gemeint.
Videoanruf mit den Enkeln
Smartphone und Tablet verbinden mit der Familie – wenn jemand zeigt, wie es geht.
Passwörter und PINs bleiben bei der betreuten Person.
Alle wissen Bescheid
Nach jedem Einsatz eine kurze Nachricht – für Angehörige, die weit weg wohnen, viel wert.
Im Notfall gilt immer: 112 rufen – die App hat dafür einen Notfallknopf.
Pflege bleibt Fachkräften vorbehalten
Körperpflege, Medikamente und Behandlungspflege bleiben Pflegekräften mit entsprechender Qualifikation vorbehalten.
Bis 603 € im Monat. Bei 15 € pro Stunde sind das etwa 40 Stunden im Monat, rund 9 pro Woche. Ideal, wenn Sie ein oder zwei Vormittage in der Woche helfen möchten.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleiben in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis 2.000 € im Monat steuerfrei (Aktivrente, § 3 Nr. 21 EStG). Das passt, wenn Sie zehn bis dreißig Stunden pro Woche tätig sein möchten.
Die 2.000 € sind eine Steuerfreigrenze, keine Grenze für den Verdienst. Zur Rente: Bei einer Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Geben Sie Ihren Stundenlohn und die gewünschten Stunden ein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert.
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Ja. Bei einer Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr – die Rente wird durch Ihren Verdienst nicht gekürzt. Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten wird Verdienst angerechnet; fragen Sie dort vorher die Rentenversicherung.
Im Minijob verdienen Sie bis 603 € im Monat. Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleiben bis 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei – ab dem Monat danach. Im Minijob gilt die Aktivrente nicht.
Nein. Pflegebegleiter übernehmen keine Pflege, sondern Begleitung: Spaziergänge, Einkäufe, Arztbegleitung, Gespräche. Pflegerische Aufgaben werden nur Menschen mit entsprechender Qualifikation angeboten – das prüft die Software bei jedem Gesuch.
Entweder ein Pflegedienst oder die Familie selbst (Minijob im Privathaushalt). Sie entscheiden im Profil, für wen Sie arbeiten möchten.
Nein. Für Pflegebegleiter ist der Treffpunkt kostenlos – Registrierung, Profil, Kennenlernen und Vermittlung.
Ihr Profil wird erst sichtbar, wenn Ihre Identität geprüft ist. Bis zur Vereinbarung sieht niemand Ihren Nachnamen, Ihre Adresse oder Telefonnummer – Sie schreiben sich über einen geschützten Chat.
Registrierung, Profil und Vermittlung sind für Pflegebegleiter kostenlos.