Achtzig Kilometer zwischen Ihnen und Ihren Eltern ändern nichts an der Verantwortung - nur an der Frage, wie Sie erfahren, was heute war.
Die meisten Ratgeber setzen voraus, dass Pflege im gleichen Haushalt stattfindet. In vielen Familien ist es anders: Die Kinder wohnen dort, wo Arbeit ist, die Eltern dort, wo sie immer gewohnt haben. Zwischen beidem liegen achtzig Kilometer, manchmal vierhundert.
Pflege aus der Ferne ist deshalb weniger eine Frage von Kraft als von Information. Wer nicht sieht, wie der Tag verlaufen ist, kann nicht entscheiden, ob eine Fahrt nötig ist. Wer jedes Mal alles abtelefonieren muss, erfährt außerdem nur das, woran sich gerade jemand erinnert.
Pflegedienst, Angehörige und Nachbarschaft schreiben in dieselbe Dokumentation. Sie lesen abends, was war - Medikamente, Mahlzeiten, Auffälligkeiten. Kein Rückruf nötig.
Sturzsensor und Bettausstiegsmelder melden von selbst. Sie brauchen keinen Knopfdruck und wecken niemanden mit einem Kontrollanruf.
Wenn die Begutachtung kommt, liegt die Dokumentation schon vor - statt in vier Wochen aus dem Gedächtnis rekonstruiert werden zu müssen.
| Grad | Pflegegeld § 37 SGB XI | Pflegesachleistung § 36 SGB XI | Entlastungsbetrag § 45b SGB XI |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Monatliche Beträge, Stand 2025. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren; der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird erstattet, nicht ausgezahlt.
Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, die es an ihre Pflegepersonen weitergeben kann. Entscheidend ist, dass die Pflege sichergestellt ist - nicht, wie viele Kilometer Sie entfernt wohnen.
Über eine gemeinsame Dokumentation. Wenn Pflegedienst, Nachbarin und Angehörige in dieselbe Akte schreiben, sehen Sie am Abend, was am Tag war - statt es abtelefonieren zu müssen.
Dafür sind Sensoren gedacht, die ohne Knopfdruck auslösen: ein Sturzsensor und ein Bettausstiegsmelder melden, auch wenn jemand nicht mehr rufen kann.
Kurzzeitig ja: bis zu zehn Arbeitstage Pflegezeit bei akutem Bedarf nach dem Pflegezeitgesetz, mit Pflegeunterstützungsgeld. Längere Freistellungen regeln Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Der Pflegestützpunkt Ihrer Kommune vermittelt, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos, und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft finanzieren.
Der Care-Assistant führt das Pflegetagebuch digital: Einträge in Sekunden, Auswertung nach den sechs Modulen der Begutachtung, Bericht als PDF für Pflegekasse und Medizinischen Dienst.
9,50 € im Monat, jederzeit kündbar. inkl. 19 % MwSt.