Der Antrag ist in fünf Minuten gestellt. Was danach kommt, entscheidet über Jahre - und über bis zu 990 Euro im Monat.
| Grad | Pflegegeld § 37 SGB XI | Pflegesachleistung § 36 SGB XI | Entlastungsbetrag § 45b SGB XI |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Monatliche Beträge, Stand 2025. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren; der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird erstattet, nicht ausgezahlt.
Zwei Fristen aus § 18 SGB XI sollten Sie kennen, weil sie oft nicht eingehalten werden:
Notieren Sie das Antragsdatum. Es ist der einzige Anker, an dem sich beides festmachen lässt.
Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person. Angehörige ohne Vollmacht oder Betreuung können den Antrag nicht wirksam stellen - klären Sie das vorher, sonst verlieren Sie Wochen.
Die Pflegekasse hat nach § 18 Abs. 3b SGB XI 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Hält sie die Frist ohne Grund nicht ein, schuldet sie 70 Euro für jede begonnene Woche Verspätung.
Ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab dem Gutachten. Deshalb ist ein früher, auch formloser Antrag wichtiger als ein perfekt ausgefüllter.
Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI bekommen Sie gerade dann, wenn Angehörige pflegen.
Nichts. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos, ebenso die Beratung beim Pflegestützpunkt. Sie haben darauf einen Rechtsanspruch.
Der Care-Assistant führt das Pflegetagebuch digital: Einträge in Sekunden, Auswertung nach den sechs Modulen der Begutachtung, Bericht als PDF für Pflegekasse und Medizinischen Dienst.
9,50 € im Monat, jederzeit kündbar. inkl. 19 % MwSt.