Pflegegrad beantragen

Der Antrag ist in fünf Minuten gestellt. Was danach kommt, entscheidet über Jahre - und über bis zu 990 Euro im Monat.

Pflegegrad beantragen - der Weg in fünf Schritten

  1. Antrag stellen, sofort und formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse der Krankenkasse genügt, ein Satz per Post reicht auch: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Das Datum zählt, weil Leistungen ab dem Monat der Antragstellung laufen. Warten Sie nicht auf Formulare.
  2. Vollmacht klären. Ohne Vollmacht oder Betreuung kann niemand für einen anderen Menschen wirksam beantragen. Liegt beides nicht vor, muss die betroffene Person selbst unterschreiben.
  3. Pflegetagebuch beginnen. Zwischen Antrag und Termin liegen meist zwei bis vier Wochen - genau die Zeit, die ein Pflegetagebuch braucht, um belastbar zu sein.
  4. Begutachtung vorbereiten. Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) meldet sich mit einem Terminvorschlag. Wie Sie diese Stunde vorbereiten, steht unter Begutachtung vorbereiten.
  5. Bescheid prüfen. Lassen Sie sich das Gutachten zusenden - Sie haben Anspruch darauf. Erst damit können Sie beurteilen, ob ein Widerspruch Sinn hat.

Was Sie bekommen, wenn der Grad anerkannt ist

GradPflegegeld
§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung
§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
Pflegegrad 1——131 €
Pflegegrad 2347 €796 €131 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €131 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €131 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €131 €

Monatliche Beträge, Stand 2025. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren; der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird erstattet, nicht ausgezahlt.

Die Fristen, die auf Ihrer Seite stehen

Zwei Fristen aus § 18 SGB XI sollten Sie kennen, weil sie oft nicht eingehalten werden:

Notieren Sie das Antragsdatum. Es ist der einzige Anker, an dem sich beides festmachen lässt.

Häufige Fragen zum Antrag

Wer stellt den Antrag?

Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person. Angehörige ohne Vollmacht oder Betreuung können den Antrag nicht wirksam stellen - klären Sie das vorher, sonst verlieren Sie Wochen.

Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?

Die Pflegekasse hat nach § 18 Abs. 3b SGB XI 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Hält sie die Frist ohne Grund nicht ein, schuldet sie 70 Euro für jede begonnene Woche Verspätung.

Ab wann bekomme ich Geld?

Ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab dem Gutachten. Deshalb ist ein früher, auch formloser Antrag wichtiger als ein perfekt ausgefüllter.

Muss ich einen Pflegedienst haben, um einen Antrag zu stellen?

Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI bekommen Sie gerade dann, wenn Angehörige pflegen.

Was kostet die Beratung?

Nichts. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos, ebenso die Beratung beim Pflegestützpunkt. Sie haben darauf einen Rechtsanspruch.

Hinweis. Diese Seite erklärt das Verfahren allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Punktwerte geben den Stand 2025 wieder und sind der jeweils genannten Rechtsgrundlage entnommen. Verbindlich entscheidet immer Ihre Pflegekasse. Eine kostenlose und unabhängige Beratung bekommen Sie beim Pflegestützpunkt Ihrer Kommune und bei den Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI.

Ab dem Antrag lückenlos dokumentieren

Der Care-Assistant führt das Pflegetagebuch digital: Einträge in Sekunden, Auswertung nach den sechs Modulen der Begutachtung, Bericht als PDF für Pflegekasse und Medizinischen Dienst.

9,50 € im Monat, jederzeit kündbar. inkl. 19 % MwSt.