Elektronischer Leistungsnachweis in der Pflege

Ab 1. Oktober 2027 Pflicht – was sich ändert und wie Sie den Nachweis schon heute beim Besuch unterschreiben lassen.

Das Wichtigste in Kürze

Was ein Leistungsnachweis enthält

Der Leistungsnachweis belegt gegenüber der Pflegekasse, welche Leistungen beim Pflegebedürftigen erbracht wurden. Dazu gehören:

Auf Papier entsteht der Nachweis oft erst am Monatsende – mit fehlenden Unterschriften und Einsätzen, an die sich keiner mehr genau erinnert. Elektronisch wird er beim Besuch erstellt und bestätigt.

Was Sie jetzt vorbereiten sollten

So funktioniert der Leistungsnachweis in care-attendant

  1. Die Pflegekraft hakt nach dem Besuch auf dem Handy die erbrachten Einsätze ab und ergänzt bei Bedarf Leistungen aus dem Leistungskatalog Ihres Landes.
  2. Der Klient – oder eine Vertretung – unterschreibt mit dem Finger auf dem Handy. Ist keine Unterschrift möglich, wird der Grund festgehalten.
  3. Der Nachweis ist danach ein Beleg: Er lässt sich nicht mehr ändern, nur durch die Pflegedienstleitung stornieren. Eine Prüfsumme macht Änderungen erkennbar.
  4. Im Leistungsnachweis für die Pflegekasse erscheinen die Bestätigungen mit Unterschrift, auch stornierte sind sichtbar.
  5. Ohne Netz wird der Nachweis auf dem Handy gespeichert und automatisch gesendet, sobald wieder Empfang da ist.

Noch in Entwicklung: die Übermittlung an die Pflegekassen über die Telematikinfrastruktur (KIM).

Häufige Fragen zum elektronischen Leistungsnachweis

Ab wann ist der elektronische Leistungsnachweis Pflicht?

Ab dem 1. Oktober 2027 rechnen ambulante Pflegedienste Leistungen nach SGB XI elektronisch über die Telematikinfrastruktur ab. Der ursprünglich genannte Termin 1. Dezember 2026 wurde verschoben. Bis zum 30. September 2027 sind Abrechnungsdatei und Leistungsnachweis auf Papier weiter zulässig.

Was brauche ich dafür?

Einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (seit 1. Juli 2025 für Pflegeeinrichtungen vorgesehen) mit Institutionskarte (SMC-B) und Kartenterminal, eine KIM-Adresse für den sicheren Versand und eine Software, die den Leistungsnachweis elektronisch erstellt.

Muss die pflegebedürftige Person weiter unterschreiben?

Der Leistungsnachweis wird von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Vertretung bestätigt. Elektronisch heißt das: Bestätigung auf dem Gerät statt auf Papier. Wie die Bestätigung im Einzelnen technisch auszusehen hat, regeln die Vorgaben der Spitzenverbände – fragen Sie im Zweifel Ihre Pflegekasse.

Kann care-attendant schon über KIM abrechnen?

Noch nicht. Den Leistungsnachweis mit Unterschrift des Klienten auf dem Handy gibt es bereits, ebenso den Nachweis als PDF. Die Übermittlung über die Telematikinfrastruktur ist in Entwicklung.

Gilt das auch für die häusliche Krankenpflege?

Für Leistungen nach SGB V (häusliche Krankenpflege) gelten eigene Termine. Sie folgen einem eigenen Zeitplan; die Pflicht zur elektronischen Übermittlung ist ebenfalls angekündigt.

Quellen

AOK, „Telematikinfrastruktur in der Pflege“; gematik, „FAQ Pflege“; medisign, „Pflegeleistungen vollelektronisch via KIM abrechnen“ – jeweils abgerufen am 1. Oktober 2026. Termine können sich ändern; maßgeblich sind die Vorgaben der Pflegekassen.

Hinweis. Diese Seite erklärt das Verfahren allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Beträge und Punktwerte geben den Stand 2025 wieder und sind der jeweils genannten Rechtsgrundlage entnommen. Verbindlich entscheidet immer Ihre Pflegekasse. Eine kostenlose und unabhängige Beratung bekommen Sie beim Pflegestützpunkt Ihrer Kommune und bei den Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI.

Leistungsnachweis auf dem Handy testen

Der Care-Assistant führt das Pflegetagebuch digital: Einträge in Sekunden, Auswertung nach den sechs Modulen der Begutachtung, Bericht als PDF für Pflegekasse und Medizinischen Dienst.

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