Ab 1. Oktober 2027 Pflicht – was sich ändert und wie Sie den Nachweis schon heute beim Besuch unterschreiben lassen.
Der Leistungsnachweis belegt gegenüber der Pflegekasse, welche Leistungen beim Pflegebedürftigen erbracht wurden. Dazu gehören:
Auf Papier entsteht der Nachweis oft erst am Monatsende – mit fehlenden Unterschriften und Einsätzen, an die sich keiner mehr genau erinnert. Elektronisch wird er beim Besuch erstellt und bestätigt.
Noch in Entwicklung: die Übermittlung an die Pflegekassen über die Telematikinfrastruktur (KIM).
Ab dem 1. Oktober 2027 rechnen ambulante Pflegedienste Leistungen nach SGB XI elektronisch über die Telematikinfrastruktur ab. Der ursprünglich genannte Termin 1. Dezember 2026 wurde verschoben. Bis zum 30. September 2027 sind Abrechnungsdatei und Leistungsnachweis auf Papier weiter zulässig.
Einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (seit 1. Juli 2025 für Pflegeeinrichtungen vorgesehen) mit Institutionskarte (SMC-B) und Kartenterminal, eine KIM-Adresse für den sicheren Versand und eine Software, die den Leistungsnachweis elektronisch erstellt.
Der Leistungsnachweis wird von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Vertretung bestätigt. Elektronisch heißt das: Bestätigung auf dem Gerät statt auf Papier. Wie die Bestätigung im Einzelnen technisch auszusehen hat, regeln die Vorgaben der Spitzenverbände – fragen Sie im Zweifel Ihre Pflegekasse.
Noch nicht. Den Leistungsnachweis mit Unterschrift des Klienten auf dem Handy gibt es bereits, ebenso den Nachweis als PDF. Die Übermittlung über die Telematikinfrastruktur ist in Entwicklung.
Für Leistungen nach SGB V (häusliche Krankenpflege) gelten eigene Termine. Sie folgen einem eigenen Zeitplan; die Pflicht zur elektronischen Übermittlung ist ebenfalls angekündigt.
AOK, „Telematikinfrastruktur in der Pflege“; gematik, „FAQ Pflege“; medisign, „Pflegeleistungen vollelektronisch via KIM abrechnen“ – jeweils abgerufen am 1. Oktober 2026. Termine können sich ändern; maßgeblich sind die Vorgaben der Pflegekassen.
Der Care-Assistant führt das Pflegetagebuch digital: Einträge in Sekunden, Auswertung nach den sechs Modulen der Begutachtung, Bericht als PDF für Pflegekasse und Medizinischen Dienst.
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